Rückkehr der Witwe zur Arbeit während der Trauerzeit

Frage
Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist und die Kinder hat, sah sich gezwungen, während ihrer Trauerzeit aus ihrem Haus zu gehen, um Erbschaftsdokumente zu regeln, ihre Haushaltsangelegenheiten zu organisieren und zu ihrer Arbeit zurückzukehren, da sie für ihre Kinder arbeiten muss. Wie ist das Urteil über ihr Verlassen des Hauses?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist der Witwe erlaubt, aus ihrem Haus aus Notwendigkeit herauszugehen; um ihre Angelegenheiten zu regeln und ihren Unterhalt zu sichern. Was sie diesbezüglich getan hat, ist erlaubt, und Gott weiß es besser.

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