Rückgabe der Treuhand an die Eigentümer

Frage
Eine Frau, die dreiundsiebzig Jahre alt ist, hat vor drei Jahren ihren Beruf als Schneiderin aufgegeben, aber sie hat noch Stoffe und Kleiderstücke, die seit über zwanzig Jahren unvollendet sind, und sie kann nicht mehr darauf zugreifen. Ist es ihr erlaubt, diese Treuhand zu spenden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist am besten, die Treuhandgüter an ihre Eigentümer zurückzugeben. Wenn du das nicht kannst, ist es möglich, sie im Namen ihrer Eigentümer zu spenden. Gott weiß es besser.
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