Provision gegen eine bestimmte Gebühr

Frage
Wenn der Grundstückseigentümer mit einem Grundstückshändler vereinbart, sein Grundstück gegen eine Gebühr in Form eines bestimmten Prozentsatzes des Verkaufspreises zu verkaufen, ist dieser Prozentsatz dann erlaubt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Tätigkeit der Makler ist erlaubt, solange sie nicht betrügerisch oder täuschend ist, insbesondere wenn die Provision und das Honorar klar angegeben sind, sodass es keine Unklarheiten oder Streitigkeiten gibt. Gott weiß es besser.
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