Frage
Ich möchte ein kleines Projekt starten, das den Verkauf und das Wickeln von Hijabs umfasst, und zusätzlich Make-up für Bräute und kleine Mädchen anbieten. Ist es erlaubt, als Make-up-Artist für Bräute und kleine Mädchen zu arbeiten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Arbeit im Verkauf und das Anlegen von Schleiern und Make-up für Bräute und junge Frauen ist an sich erlaubt. Die Sünde liegt jedoch bei demjenigen, der das Make-up vor Fremden zeigt; die Übertretung und die Sünde liegen also bei ihm. Gott weiß es am besten.