Frage
Was ist das Urteil, wenn ein Händler Geschenke für den Kauf mehrerer Waren oder für den Kauf eines bestimmten Betrags anbietet?
Antwort
Unser Scheich al-Othmani sagte im Fiqh der Verkäufe (2: 775): „Was einige Händler praktizieren, ist, dass sie ihren Kunden, die eine bestimmte Menge von ihnen gekauft haben, Preise geben, auch wenn es sich um verschiedene Geschäfte handelt. Diese Preise können entsprechend der Menge für jeden einzelnen gegeben werden, oder sie können durch Auslosung vergeben werden. Dies ist jedoch nicht als Erhöhung des Verkaufsgegenstandes zu betrachten; denn sie werden normalerweise nach mehreren Geschäften zu unterschiedlichen Zeiten und Orten gegeben, sodass es keinen Weg gibt, sie einem einzelnen Verkauf zuzuordnen. Es handelt sich um ein versprochenes Geschenk des Verkäufers, um die Menschen zu ermutigen, Waren von ihm zu kaufen. Die Erlaubnis, es zu nehmen, ist daran gebunden, dass der Verkäufer den Preis der Ware nicht wegen dieser Preise erhöht hat, andernfalls würde es eine Art Glücksspiel werden; denn was über den Preis des Äquivalents hinausgeht, wird nur aufgrund von Unsicherheit gefordert, und die Möglichkeit, dass der Käufer den Preis gewinnt. Ebenso, wenn der Preis dem Preis des Äquivalents entspricht, muss der Käufer tatsächlich die Ware kaufen wollen und sie nicht nur kaufen, um die Möglichkeit zu haben, den Preis zu gewinnen, sonst gibt es einen Verdacht auf Glücksspiel.“ Und Allah weiß es besser.