Frage
Was ist das Urteil über jemanden, der als freiwilliger Fastender aufwacht und dann sagt: "Für Allah habe ich den Vorsatz, heute I'tikaf zu machen"?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wer als freiwilliger Fastender aufwacht oder nicht die Absicht zum Fasten hat und dann sagt: "Für Allah habe ich den Vorsatz, heute I'tikaf zu machen", ist nicht gültig, auch wenn es zu einem Zeitpunkt ist, an dem die Absicht zum Fasten gültig ist; da der Tag nicht durch I'tikaf und nicht durch das obligatorische Fasten vollständig erfüllt wird. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S. 185-186, und Allah weiß es besser.