Frage
Wer Ramadan nachholen muss und dies nicht getan hat, und dann zur Pilgerfahrt geht, wird die Pilgerfahrt als Sühne für das versäumte Fasten angesehen? Wenn nicht, und er kann jetzt wegen Krankheit nicht nachholen, was ist das Urteil über die versäumten Tage?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Was in der Schuld an Fastentagen festgelegt ist, kann nur durch die tatsächliche Erfüllung aufgehoben werden; es wird nicht durch die Pilgerfahrt oder Ähnliches aufgehoben, denn es ist eine Pflicht, die in der Schuld liegt, und es ist ein Recht Gottes, der Erhabene. Wenn jemand nicht in der Lage ist zu fasten, muss er für jeden Tag eine Entschädigung in Höhe von einem halben Sa' zahlen, was etwa zwei Dinar entspricht, und Gott weiß es am besten.