Nachholen des Fastens aus Vorsicht

Frage
Eine Frau sagt, dass sie sich nicht erinnert, ob sie in den ersten zwei Jahren nach ihrer Volljährigkeit gefastet hat. Muss sie jetzt vorsorglich nachholen oder eine Entschädigung leisten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie der Meinung ist, dass sie nicht gefastet hat, schätzt sie, was sie nicht gefastet hat, und ersetzt es ohne Sühne, und Gott weiß es besser.
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