Nachholen der versäumten Gebete aus Krankheitsgründen

Frage
Nach einer Gebärmutterentfernung konnte sie am ersten Tag der Operation aufgrund der Narkose nicht beten, und am zweiten Tag konnte sie sich ebenfalls nicht bewegen, da sie einen Urinbeutel und einen weiteren Beutel für Flüssigkeiten hatte, aus dem Blut kam. Es floss kein Blut auf sie. Sie hat die Pflichtgebete nicht verrichtet. Was ist das Urteil über die Gebete an diesen beiden Tagen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss alle versäumten Gebete nachholen; denn sie sind in der Schuld verankert, und Gott weiß es besser.
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