Murabaha für den Käufer

Frage
Was ist das Urteil über Murabaha für den Käufer in islamischen Banken?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: In den islamischen Banken hat sich die Verwendung von aufgeschobener Murabaha als Alternative zu riba-haltigen Transaktionen verbreitet, insbesondere für Händler, die bestimmte Waren kaufen möchten. In den riba-basierten Märkten leihen sie sich von traditionellen Banken auf der Grundlage von Zinsen und kaufen dann die gewünschten Waren mit den geliehenen Beträgen. Die nicht-riba Banken hingegen verleihen nicht die Bargeldbeträge, sondern kaufen diese Waren selbst zu einem sofortigen Preis und verkaufen sie dann an die Kunden zu einem höheren, aufgeschobenen Preis. Da die Kunden die Banken darum bitten, die Waren zu kaufen und dann die aufgeschobene Murabaha mit ihnen abzuschließen, wird dies als "Murabaha für den Käuferauftrag" bezeichnet, wie im Fiqh der Verkäufe (1: 614). Al-Sarakhsi sagte in Al-Mabsut (30: 238): "Ein Mann beauftragte einen anderen, ein Haus für eintausend Dirham zu kaufen, und informierte ihn, dass er, wenn er es tut, es von ihm für eintausend und einhundert kaufen würde. Der Beauftragte hatte Angst, dass der Auftraggeber kein Interesse an dem Kauf hätte, wenn er es kauft. Er sagte: Er kauft das Haus, wobei er drei Tage Zeit hat, um es zu entscheiden, und nimmt es in Besitz. Dann kommt der Auftraggeber zu ihm und sagt: Ich habe es von dir für eintausend und einhundert genommen, und der Beauftragte sagt: Es gehört dir zu diesem Preis... Und wenn der Auftraggeber kein Interesse an dem Kauf hat, kann der Beauftragte es unter der Bedingung der Wahl zurückgeben, wodurch ihm der Schaden erspart bleibt." Es ist zu beachten, dass sie hier auf die Nennung der Frist verzichtet haben, um auf die verbindliche Zusage hinzuweisen. Da jedoch die verbindliche Zusage allgemein bekannt und anerkannt ist, kann man sich darauf verlassen, und Gott weiß es am besten.
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