Minderung des Honorars wegen unvollständiger Arbeit

Frage
Ich habe jemanden für eine bestimmte Arbeit gegen ein bestimmtes Honorar engagiert, und die Arbeit wurde nicht ausgeführt. Ist es erlaubt, das vereinbarte Honorar zu mindern, oder soll ich niemals bezahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Arbeit so unvollständig ist, dass ein anderer sie zu einem geringeren Preis beenden kann, erhält er einen Lohn entsprechend seiner Arbeit, und der Rest gehört einem anderen. Wenn jedoch ein anderer den vollen Lohn verlangt, hat er keinen Anspruch auf irgendetwas vom Lohn. Gott weiß es besser.
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