Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Menstruation verbietet das Tawaf, da es im Moschee durchgeführt wird. Wenn sie tawaf macht, sündigt sie, und es ist gültig, und sie wird durch das Tawaf al-Ziyara von ihrem Ihram befreit; jedoch muss sie ein Kamel als Sühneopfer schlachten. Siehe: Omdah al-Ra'ayah 1: 130, Sharh al-Wiqayah S. 125, Manhal al-Waridin S. 146, und Gott weiß es besser.