Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Kann das Mobiliar des Verstorbenen als Erbe betrachtet werden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Alles, was zurückgelassen wird, zählt zum Erbe, auch wenn es Möbel oder Kleidung sind, und Gott weiß es besser.