Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn jemand wegen Krankheit fastet, muss er nachholen und nicht die Entschädigung zahlen, es sei denn, seine Krankheit ist dauerhaft, dann muss er für jeden Tag eine halbe Sa' Weizen als Entschädigung zahlen, was mit zwei Dinar bewertet wird. Es ist erlaubt, die Entschädigung an die Schwester zu zahlen, wenn sie arm ist, nicht an die Mutter. Gott weiß es besser.