Frage
Ein Mann erkrankte am zweiten Tag des Monats Ramadan und verstarb nach acht Tagen. Sind seine Angehörigen verpflichtet, ein Lösegeld in Form von Speise zu zahlen als Sühne für das Fasten, oder nicht? Und wenn ja, gilt das für den gesamten Monat oder nur für die acht Tage?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er muss kein Opfer bringen; denn es sind keine Tage von anderen gekommen, um ihn zu ersetzen, und Gott weiß es besser.