Krankheit durch Wassergebrauch

Frage
Ist es erlaubt, die rituelle Waschung (Tayammum) anstelle der Gebetswaschung oder der Ganzkörperwaschung (Ghusl) durchzuführen, wenn jemand durch den Gebrauch von Wasser krank wird?
Antwort

Ich sage mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, wenn die Krankheit durch den Gebrauch von Wasser durch die Aussage eines gerechten muslimischen Arztes bestätigt wird. Es ist nicht erforderlich, dass Lebensgefahr besteht, denn es ist erlaubt, Tayammum durchzuführen, wenn das Wasser zu einem überhöhten Preis verkauft wird, und der Schaden durch die Verschlimmerung der Krankheit ist größer als der Schaden durch den erhöhten Preis. Daher ist Tayammum aus diesem Grund erlaubt; gemäß dem Wort Gottes: {Und wenn ihr krank seid oder auf Reisen oder wenn einer von euch von der Toilette kommt oder ihr Frauen berührt habt und kein Wasser findet, dann sucht saubere Erde auf} (Sure An-Nisa: 43). Siehe: Sharh al-Wiqaya S. 105, Fath Bab al-Inaya 1: 110, und at-Tabyin 1: 235, und Gott weiß es am besten.

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