Frage
Die Kosten für die Instandhaltung eines geerbten Eigentums, für zwei Söhne, zwei Töchter und eine Mutter, werden die Kosten nach dem gesetzlichen Anteil aufgeteilt oder gleichmäßig, das heißt, zahlen alle den gleichen Betrag, oder tragen sie die Kosten entsprechend ihrem gesetzlichen Anteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie tragen zur Erhaltung entsprechend dem Anteil eines jeden von ihnen daran bei, und es ist der Anteil der gesetzlichen Teilung, und Gott weiß es besser.