Kfz-Versicherungsschein

Frage
Wir leben in einem nicht-islamischen Land, das sich nicht nach islamischen Gesetzen richtet. Es wird von uns verlangt, Versicherungen für Autos abzuschließen, darunter verpflichtende und nicht verpflichtende. Das Unterlassen der nicht verpflichtenden Versicherung könnte uns im Falle eines Unfalls erheblichen Schaden zufügen, da die Gerichte nach den Gesetzen des Landes urteilen. Wie ist in diesem Fall das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Versicherung ist erlaubt, solange sie kein rechtliches Verbot enthält. Was die Versicherungsgesellschaft einnimmt, wird als Garantie betrachtet, und die Gesellschaft garantiert den Schaden am Fahrzeug im Falle eines Unfalls. Daher ist die Versicherung rechtlich zulässig, und es gibt keinen rechtlichen Einwand dagegen, egal ob sie obligatorisch oder freiwillig ist. Allah weiß es am besten.
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