Keine Bedingung der Absicht bei der Zahlung an den, der sie beim Abtrennen beabsichtigt hat

Frage
Wenn ich den Betrag der fälligen Zakat abgetrennt habe, benötige ich dann eine neue Absicht, wenn ich jedem Armen Eigentum übertrage?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht notwendig, eine neue Absicht zu haben, wenn man jedem Armen Eigentum überträgt, und es ist zulässig, die Zakat mit der Absicht zu zahlen, einen bestimmten Betrag zu isolieren; denn die Zakat ist ein Gottesdienst, der ohne Absicht nicht gültig ist, und das Prinzip dabei ist, dass sie mit der Leistung verbunden ist: wie bei anderen Gottesdiensten. Wenn jedoch die Zahlung verteilt wird, ist es nicht erforderlich, die Absicht bei jeder Zahlung zu haben, solange man sie bei der Isolierung beabsichtigt hat. Es genügt, dass sie bei der Isolierung vorhanden ist, um Schwierigkeiten zu vermeiden; denn die Isolierung ist eine Handlung von ihm, daher ist die Absicht dabei zulässig. Wie im Mishkat S. 309, und Gott weiß es besser.
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