Ich habe die Pilgerfahrt mit meiner Seele beabsichtigt

Frage
Ist es erlaubt zu sagen, ich habe die Pilgerfahrt mit meiner Seele beabsichtigt, und folgt aus dieser Absicht das Ihram?
Antwort
Ich sage, und mit Allahs Hilfe: Wenn er damit die übliche Pilgerfahrt meint und danach die Talbiya spricht, ist er verpflichtet, die Pilgerfahrt zu vollziehen, was bedeutet, dass er mit "meiner Seele" meint. Wenn er sich jedoch nur auf die Absicht ohne Talbiya beschränkt, ist ihm nichts auferlegt. Wenn er mit der Pilgerfahrt mit der Seele die Hinwendung zu Allah, dem Erhabenen, und sein Streben meint, ist ihm ebenfalls nichts auferlegt. Und Allah weiß es am besten.
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