Frage
Ist es erlaubt, Steuern auf das Kapital in der Murabaha hinzuzufügen?
Antwort
Unser Scheich Al-Othmani sagte im Fiqh der Verkäufe (1: 606): „Zu dem Kapital gehören die Steuern, die der Verkäufer an die Regierung gezahlt hat, um das zu kaufen, was er mit Gewinn verkaufen möchte, vorausgesetzt, es handelt sich um direkt auf den Kauf erhobene Steuern, wie die Mehrwertsteuer, die Registrierungssteuern sowie die Gebühren, die er an den Zoll oder für Straßen gezahlt hat.“ Und Allah weiß es besser.