Handel mit der Herstellung von Wasserpfeifentabak

Frage
Wie ist das Urteil über den Handel mit der Herstellung von Wasserpfeifentabak?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist unerwünscht, den Handel mit Maassel als sündhaft zu verbieten, und sein Gewinn ist unrein, von dem man sich befreien sollte, und Gott weiß es besser.
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