Antwort
Es ist, dass man die Pilgerfahrt (Hajj) nach dem Abschluss der Umrah vollzieht, vorausgesetzt, dass die Umrah in den Monaten der Pilgerfahrt stattfindet. Dies ist die zweite Form des Ihram in Bezug auf die Vorzüglichkeit und ist für die Bewohner der weit hergeholten Gebiete vorgeschrieben; denn sein Prophet sagte: {Das gilt für denjenigen, dessen Familie nicht in der Nähe der Heiligen Moschee lebt.} Al-Baqarah: 196. Siehe: Lubb al-Manasik und der gemäßigte Weg, S. 106-407.