Frage
Macht das Färben der Haare und das Auftragen von Henna auf die Beine während des Tages im Ramadan das Fasten ungültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Ungültigkeit des Fastens ergibt sich aus dem, was in die anerkannten Öffnungen eindringt. Das Färben der Haare und das Auftragen von Henna führen nicht zu einem Eindringen in irgendeine Öffnung, daher machen sie das Fasten nicht ungültig. Gott weiß es besser.