Grund für die Zwangsenteignung des Ehemanns

Frage
Wenn das Gesetz die Zustimmung beider Ehepartner zur Zwangsenteignung anordnet, was ist der rechtliche Beweis für die Anordnung des Richters zur Zustimmung zur Zwangsenteignung ohne die Zustimmung des Ehemanns, und was sind die Gründe, die den Richter dazu zwingen, den Ehemann zur Zustimmung zu bewegen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung (Khula) ist ohne die Zustimmung des Ehemanns in allen Geschenken nicht zulässig, und der Richter darf sie nicht ohne die Zustimmung des Ehemanns anordnen; denn das widerspricht dem Gesetz, und Gott weiß es besser.
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