Frage
Eine Frau besitzt ein Goldstück und möchte es zu einem höheren Preis als dem regulären Grammpreis verkaufen, nachdem sie den Käufer darüber informiert hat. Ist dieser Verkauf zulässig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Verkauf erfolgt mit dem Einverständnis der Vertragsparteien. Wenn zwischen ihnen Einvernehmen darüber besteht, ist es erlaubt, und Gott weiß es besser.