Gleichheit zwischen Männern und Frauen im Erbrecht

Frage
Mein Vater ist verstorben und hat ein landwirtschaftliches Grundstück hinterlassen. Wir sind drei Töchter und zwei Söhne. Meine Frage ist, dass meine Brüder die Erbschaft im Verhältnis zwei zu eins aufteilen wollen, also zwei für die Männer und eins für die Frauen. Wir Töchter möchten jedoch eine gleichmäßige Aufteilung, da landwirtschaftliches Eigentum gesetzlich gleichmäßig verteilt wird. Was ist das Urteil?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist euch nicht erlaubt, gleichmäßig im Agrarischen und anderen Bereichen zu nehmen; denn die Scharia hat für den Mann das gleiche Erbe wie für zwei Frauen festgelegt, und das Gesetz erlaubt euch nicht, was anderen zusteht. Ihr müsst die Scharia einhalten, und Gott weiß es besser.
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