Frage
Was ist das Urteil über die Glückwünsche an die Angehörigen der Schrift bei ihren Festen nach der hanafitischen Lehre im Detail?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Gratulation an Nicht-Muslime zu ihren religiösen Anlässen ist erlaubt, solange sie keine Ausdrücke enthält, die mit der Zustimmung zu ihrem Glauben verbunden sind. Es ist wünschenswert, nicht an einem Ort zu sein, an dem sie etwas von ihren Bräuchen zeigen, die unserem Glauben widersprechen. Al-Zarqa sagte in seinen Fatwas S. 355-356: „Die Gratulation eines muslimischen Menschen an seine christlichen Bekannten zu Weihnachten des Herrn Jesus Christus, Frieden sei mit ihm, ist meiner Meinung nach eine Form der Höflichkeit und des guten Umgangs mit ihnen. Der Islam verbietet uns nicht, solche Höflichkeiten oder guten Beziehungen zu ihnen zu pflegen... Und wer denkt, dass diese Gratulation an ihrem Geburtstag verboten ist, weil sie mit ihrem Glauben an seine Göttlichkeit verbunden ist, liegt falsch. In dieser Höflichkeit gibt es keinen Bezug zu den Details ihres Glaubens an ihn und ihrer Übertreibung darin... Wenn wir die rechtliche Meinung zur Gratulation kennen, wissen wir auch das Urteil über das Drucken von Karten und den Handel damit; denn was von den erlaubten Mitteln ist, ist erlaubt“, und Gott weiß es besser.