Ja, das Alter gilt als Entschuldigung für das Fastenbrechen im Ramadan. Es ist dem alten Mann erlaubt, im Monat Ramadan zu fasten, und er muss die Entschädigung leisten; denn er ist unfähig zu fasten. Die Höhe der Entschädigung entspricht der Almosen des Fastenbrechens, das heißt, er muss für jeden Tag einen Bedürftigen mit dem gleichen Betrag speisen, den er für die Almosen des Fastenbrechens gibt. Siehe: Fatawa Hindiya 2: 207, und Bada'i al-Sana'i 2: 97; denn Allah, der Erhabene, sagt: (Und für diejenigen, die es ertragen können, gibt es eine Entschädigung: die Speise eines Bedürftigen) Al-Baqarah: 184. Dies ist zu verstehen als eine Unterstellung des Wortes (nicht) im Vers oder als Unterstellung von (sie waren), das heißt, und für diejenigen, die es nicht mehr ertragen konnten: das Fasten, dann waren sie unfähig dazu, so ist die Entschädigung die Speise eines Bedürftigen. Und von Ata wird berichtet, dass er Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) lesen hörte: (Und für diejenigen, die es ertragen können, gibt es eine Entschädigung: die Speise eines Bedürftigen). Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) sagte: Es ist nicht abrogiert, der alte Mann und die alte Frau können nicht fasten, also speisen sie anstelle eines jeden Tages einen Bedürftigen. In Sahih al-Bukhari 4: 1638. Und weil das Fasten, wenn es verpasst wird, dringend eine Entschädigung benötigt und es nicht durch Fasten ersetzt werden kann, wird es durch die Entschädigung ersetzt. Und die Entschädigung wird in diesem Fall aus der Notwendigkeit als Ersatz für das Fasten gesetzlich gemacht, wie der Wert im Schadensersatz für verlorene Güter. Siehe: Bada'i al-Sana'i 2: 97.