Frage
Was ist das Urteil über die Gespräche zwischen Ex-Ehepartnern über viele Angelegenheiten, die die Belange ihrer Kinder betreffen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist ihnen erlaubt, nach der Scheidung über notwendige Angelegenheiten der Kinder zu sprechen, vorausgesetzt, es gibt keine Versuchung oder Enthüllung der Blöße. Und Gott weiß es besser.