Geschlechtsverkehr für diejenigen, die wegen Reisen gefastet haben

Frage
Mein Mann und ich haben eine Umrah gemacht und sind nach dem Fajr von Mekka nach Medina zurückgekehrt und haben während der Rückfahrt gefastet. Als wir zu Hause ankamen, fand der Geschlechtsverkehr statt. Müssen wir dafür eine Sühne leisten? Ich weiß nicht, was das Urteil dazu ist, da ich dachte, dass wir nicht fasten und dafür nicht bestraft werden.
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ihre Reise zur Umrah erlaubt Ihnen das Fastenbrechen in Mekka und Medina, solange der Aufenthalt an einem dieser Orte nicht fünfzehn Tage beträgt. Den Fastenden ist es erlaubt, zu essen und Geschlechtsverkehr zu haben, und Gott weiß es besser.

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