Frage
Ich arbeite in einem Eisenunternehmen, und es gibt einen Händler, der den Arbeitern Geschenke "Parfüm" gibt, nicht als Gegenleistung für die Arbeit, sondern nach der Erledigung von Arbeit, da er Händler dieser Waren ist. Ist das als Bestechung zu betrachten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Diese Geschenke gelten nicht als Bestechung, und es ist erlaubt, sie anzunehmen, insbesondere wenn der Arbeitgeber zustimmt. Und Gott weiß es besser.