Frage
Eine Person hat zwei Ehefrauen, die zweite Ehefrau ist nach der Geburt im Wochenbett bei ihren Eltern. In dieser Zeit war der Ehemann bei der ersten Ehefrau. Als die Wochenbettzeit zu Ende ging, stellte die zweite Ehefrau die Bedingung, dass sie nur dann zu ihrem Ehemann zurückkehrt, wenn er die Tage, die er bei der ersten Ehefrau verbracht hat, ausgleicht, indem er die gleiche Zeit bei ihr bleibt. Ist diese Bedingung zulässig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie hat kein Recht auf eine Entschädigung für die Tage, die sie bei ihrer Familie verbracht hat, es sei denn, der Ehemann hat ihr das von Anfang an gesagt, und Gott weiß es besser.