Frage
Eine Witwe hat eine Tochter und einen Sohn, und sie erhalten ein Gehalt zur Hälfte. Die Mutter hat das Gehalt ihrer Kinder gesammelt und ein Haus gekauft, das auf ihren Namen eingetragen ist. Wenn sie den Kindern ihr Recht zurückgeben möchte, sollte sie das Haus gleichmäßig auf die Tochter und den Sohn eintragen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Bau des Hauses mit dem Geld der Kinder erfolgt, muss es hälftig auf ihren Namen eingetragen werden. Andernfalls sollte es für jeden Einzelnen seinen Anteil an dem Geld, das er erhalten hat, eingetragen werden. Und Gott weiß es besser.