Frage
Was ist das Urteil, wenn ich Geld ausgebe, das den Nisaab für die Ehe übersteigt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn du das Geld durch dein Handeln verbraucht hast: wie durch Heiratsausgaben oder Käufe oder Essen und anderes, bevor ein Jahr vergangen ist, dann hast du keine Zakat zu zahlen; da die Bedingung, dass ein Jahr vergangen ist, nicht erfüllt ist. Wenn du es jedoch durch dein Handeln nach Ablauf eines Jahres verbraucht hast und es den Nisaab erreicht hat, dann entfällt nichts für dich, und die Zakat ist verpflichtend, wie im Rückblick auf die Antwort, 2: 21, und in der Erklärung der Vorbeugung, Q54/A-B, und Allah weiß es am besten.