Ich sage und mit Allahs Hilfe: Er ist verpflichtet, einen Monat I'tikaf zu leisten, egal welcher Monat, fortlaufend bei Nacht und Tag, im Gegensatz zu dem, wenn er das Fasten eines Monats gelobt hat, ohne die Fortsetzung zu bedingen, und ohne es zu beabsichtigen, denn er hat die Wahl, ob er es verteilt oder fortlaufend macht. Der Unterschied zwischen beiden ist, dass das I'tikaf sowohl bei Nacht als auch bei Tag andauert, sodass es aus verbundenen Teilen besteht, und was aus verbundenen Teilen besteht, darf nicht getrennt werden, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, im Gegensatz zum Fasten, das nachts nicht stattfindet, sodass es getrennt ist. Und was in sich getrennt ist, muss nicht verbunden werden, es sei denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen. Siehe: Al-Hadiyya Al-Alaiyya S. 185-186, und Allah weiß es besser.