Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ich möchte nach dem Urteil über Geburtstagsfeiern fragen, sowohl bezüglich der Feierlichkeiten als auch der Teilnahme an den Feiern anderer.
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn an Geburtstagen gute Taten wie das Lesen des Korans, das Gedenken (dhikr), erlaubte Lieder, erlaubtes Essen oder Süßigkeiten gemacht werden, dann sind sie erlaubt; denn sie bringen Freude zu den Kindern. Es ist jedoch gesetzlich verboten, wenn darin verbotene Dinge wie Musik, verbotene Lieder, Vermischung oder anderes gemacht werden. Allah weiß es am besten.