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Gebühr für den Geldwechseldienst

Frage
Ein Geldautomat kostet (2000) Dollar, den der Ladenbesitzer von der Bank gekauft hat und in seinem Geschäft aufgestellt hat. Ein Kunde kommt und hebt (100) Dollar ab, und der Ladenbesitzer berechnet ihm (103) Dollar. Was ist das Urteil über den Aufschlag auf den ursprünglichen Betrag?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn der Betrag, der genommen wird, sehr gering ist, sodass er als Entgelt für eine Dienstleistung angesehen werden kann, ist das in Ordnung. Aber der Prozentsatz von (3 %) ist hoch und ähnelt Zinsen, daher ist er fragwürdig. Und Gott weiß es besser.
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