Frage
Wenn jemand, der das Nachholen von Gebeten, Fasten und Sühneleistungen zu leisten hatte, vom Glauben abgefallen ist und dann zurückkehrt und wieder zum Islam konvertiert, muss er dann die Nachholungen und Sühneleistungen leisten oder hebt der Islam das Vorherige auf?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer vom Glauben abfällt, möge Gott uns davor bewahren, verliert die Verpflichtung zu den Gottesdiensten; denn der Islam hebt das Vorherige auf, und Gott weiß es am besten.