Frage
Eine Person arbeitet an einem Ort, der mehr als 150 km von seinem Zuhause entfernt ist; daher gilt er als Reisender und kann das Gebet verkürzen. In diesem Fall, ist das Freitagsgebet für ihn aufgehoben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Er gilt als Reisender wegen dieser Entfernung und die Freitagsgebete sind für ihn nicht verpflichtend, und Gott weiß es besser.