Frage
Ich habe einen Betrag von meinem Onkel geliehen, und zwei Wochen vor seinem Tod hat er mir den Betrag erlassen, wobei seine Tochter und die Tochter meiner Tante (seine stillende Tochter) Zeuginnen seiner Aussage waren. Aber die Erben fordern mich jetzt zur Rückzahlung der Schuld auf. Muss ich zahlen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er dir vor seiner Krankheit verziehen hat, musst du die Schulden nicht begleichen. Wenn er dir jedoch während seiner Krankheit verziehen hat, musst du, wenn die Schulden weniger als ein Drittel des hinterlassenen Vermögens betragen, diese nicht begleichen. Wenn sie jedoch mehr als ein Drittel des Vermögens betragen, musst du den Betrag, der über das Drittel hinausgeht, begleichen. Und Gott weiß es besser.