Frage
Ich habe im Monat Schawal mit der Absicht gefastet, Schawal zu fasten und gleichzeitig die Fasten von Ramadan nachzuholen. Was ist das Urteil dazu und was soll ich bezüglich der Nachholung von Ramadan tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, die Absicht des Nachholens von Ramadan mit Schawal zu kombinieren, und was ich gefastet habe, gilt als Nachholen; denn die Absicht des Nachholens ist stärker als die Absicht des freiwilligen Fastens, und Gott weiß es am besten.