Essen während des freiwilligen Fastens aus Versehen

Frage
Ein Mann hatte die Absicht, ein freiwilliges Fasten zu halten, und nach dem Eintritt der wahren Morgendämmerung aß und trank er, weil er dachte, dass die Dämmerung noch nicht aufgegangen sei. Später stellte er fest, dass es bereits so war. Gilt für ihn das gleiche Urteil wie beim Ramadan-Fasten, nämlich dass er den Tag fasten und einen anderen Tag nachholen muss, oder gibt es ein anderes Urteil?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Dein Fasten ist ungültig und du musst es nachholen, da ein Fehler darin vorliegt. Du musst den Rest des Tages nicht fasten, und Gott weiß es besser.

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