Frage
Ist es erlaubt, beim Hören des Fajr-Azan zu essen und zu trinken?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zeit des Fastens beginnt, wenn die Morgenröte, die sich am Horizont ausbreitet, aufgeht, bis zur Dämmerung der Sonne, dies ist allgemein anerkannt. Es gibt zwei Arten von Morgenröte: die falsche, die ein Weiß zeigt, das am Himmel erscheint und von Dunkelheit gefolgt wird, und die wahre Morgenröte, die das Weiß ist, das sich am Horizont ausbreitet. Mit dem Aufgang der falschen Morgenröte ist das Essen für den Fastenden nicht verboten, solange die wahre Morgenröte nicht aufgeht. Die gängige Meinung unter den Gelehrten ist, dass das Fasten mit dem ersten Aufgang der wahren Morgenröte beginnt, und zwar sobald der Muezzin mit dem Gebet beginnt. Daraus ergibt sich, dass das Essen und Trinken beim zweiten Gebetseinruf gemäß dem Konsens der anerkannten Gelehrten in den vier Rechtsschulen nicht erlaubt ist. Wer während des Gebetseinrufs isst oder trinkt, indem er einen Bissen im Mund hat und ihn nicht ausspuckt, ist verpflichtet, das Fasten nachzuholen und eine Buße zu leisten. Was das Hadith betrifft: "Wenn einer von euch den Ruf hört und das Gefäß in seiner Hand hat, soll er es nicht absetzen, bis er seine Notwendigkeit damit erfüllt hat", bezieht sich dies auf den ersten Gebetseinruf, also auf die falsche Morgenröte. Das Hadith selbst ist schwach, und es ist nicht erlaubt, ihm zu folgen, da es dem Koran und den authentischen Hadithen widerspricht. Es ist auch nicht von Belang, wer das Essen und Trinken erlaubt, wenn die Morgenröte aufgeht und der Gebetseinruf ertönt, da dies dem Konsens der Gelehrten widerspricht. Gott weiß es besser.