Frage
Ich habe einen Bissen gegessen, der in meiner Hand war, nachdem der Muezzin den Adhan gerufen hat, und ich habe Wasser getrunken. Wie ist das Urteil über mein Fasten für die freiwillige Fastenzeit? Ist es ungültig? Muss ich es nachholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fasten, ob Pflicht oder freiwillig, wird ungültig, wenn man nach dem Gebet (Adhan) isst, und es ist notwendig, es nachzuholen. Gott weiß es besser.