Frage
Ist es erlaubt, im Ramadan Essen zu probieren, und welches Urteil gilt für jemanden, der beim Probieren versehentlich etwas davon schluckt? Macht das das Fasten ungültig?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es ist dem Fastenden erlaubt, während des Ramadan Essen zu probieren, wenn es notwendig ist. Wenn jemand versehentlich etwas hinunterschluckt, wird das Fasten nicht ungültig, aber wenn es absichtlich geschieht, ist das Fasten ungültig. Allah weiß es am besten.