Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ist es erlaubt, die Armen zu ernähren, anstatt ihnen Geld für das Almosen des Fastenbrechens zu geben?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt; denn das Wesentliche beim Almosen des Fastenbrechens ist die Übertragung des Eigentums an den Armen; gemäß seinem r: «Zahlt für jeden Freien und Sklaven» in den Sunan al-Daraqutni 2: 150, und die Leistung ist die Eigentumsübertragung, die nicht durch Essen der Erlaubnis oder durch etwas, das kein Eigentum ist, erfüllt werden kann. Siehe: Bada'i al-Sana'i 2: 74-75, und Gott weiß es besser.