Frage
Bezüglich eines früheren Fatwas, die das Urteil über die Abbildung der Hand der Frau betrifft: Ist die Absicht die Handfläche oder die gesamte Hand? Ist es erlaubt, die Handfläche abzubilden, und was ist mit dem Hadith des Propheten (: «Wenn die Frau ...»?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Abbildung des Gesichts und der Hand, auch wenn es nicht als Schamhaftigkeit gilt, ist nur aus Notwendigkeit erlaubt; zum Schutz der Frau und um Versuchungen zu vermeiden, und Gott weiß es besser.