Frage
Eine Frau ist verstorben und hatte keine Kinder. Ihr Vater forderte nach ihrem Tod ihre ausstehende Mitgift, dann starb ihr Vater und ihre Mutter, und danach starb der Ehemann. Bleibt die Mitgift eine Schuld des Ehemanns gegenüber ihren Geschwistern?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Hälfte ihrer ausstehenden Mitgift gehört zum Nachlass des Ehemanns für ihre Erben, einschließlich der Geschwister und anderer. Gott weiß es besser.