Frage
Der Ehemann und die Ehefrau sind gemeinsam verstorben und hinterließen zwei Töchter sowie den Vater des Ehemanns und die Eltern der Ehefrau. Wer hat das Erbrecht?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Die beiden Töchter haben zwei Drittel des Erbes von den Eltern, der Rest gehört den Eltern, und Gott weiß es besser.